Sozial­pädago­­gische Lebens­­gemein­­schaften

Die Sozial­pädago­gische Lebens­gemein­schaft (SpLG) ist bei Schumaneck die kleinste familien­analoge Wohn­gruppe. Hier werden pro Gemein­schaft maximal drei Kinder aufge­nommen, um zusammen mit einer inne­wohnenden Fach­kraft und weiteren Personen der aufneh­menden Familie zu leben. Häufig handelt es sich bei den SpLG um bereits bestehende Familien, die ein oder mehrere Kinder aus besonderen Lebens­verhält­nissen aufnehmen. Diese Wohnform in kleiner Familien­struktur ermöglicht einen gebor­genen Rahmen und ist daher speziell für kleinere Kinder geeignet.

Folgendes Haus bietet das Wohnen in einer sozial­pädago­gischen Lebens­gemein­schaft an: SpLG Booch.

Zielsetzung:

  • intensive Betreu­ung in einem alters- und geschlechts­gemischten Gruppen­verband mit klaren Strukturen

  • beein­trächtigende Faktoren in ihren Zusammen­hängen erkennen und erklären

  • Entwick­lungen und Verände­rungen in diesem Rahmen möglich machen

  • Förderung der Gesamt­persönlich­keit – aus­gehend von einem ganz­heit­lichen Menschen­bild

Geeignet:

Wenn die Kinder und Jugend­lichen Beein­trächtigungen aufweisen, sich nicht alters­gemäß entwickelt haben oder als fehl­entwickelt gelten bzw. sich entsprechend fühlen oder erleben.

Wenn die Erziehung oder Entwicklung der Kinder nicht durch stützende oder ergänzende Hilfen in den Herkunfts­familien und deren Umfeld gewähr­leistet werden kann.

Wenn beim jungen Menschen ein Bedarf und Anspruch auf regel­mäßige fachliche Förderung im Rahmen eines familien­analogen Angebotes besteht.

Ungeeignet:

Wenn eine schwere Trauma­tisierung durch Inzest im Vorder­grund steht.

Wenn eine Pflege­familie oder Adoption infrage kommt.

Wenn der junge Mensch die Einrichtung ablehnt.

Aufnahme­prozess:

Anfrage vom Jugendamt mit kurzer Falldarstellung, telefonisch oder per Mail

Anforderung von vertiefenden Berichten und Gutachten

Sichtung und fach­liche Bewertung durch das Aufnahme­team

Rück­sprache mit dem fall­verant­wortlichen Jugend­amt bei offenen Fragen mit Fest­legung einer Tendenz

Sichtung des Teams des Hauses, in dem eine Auf­nahme statt­finden könnte

Wenn von­nöten, ein Fach­gespräch auf Ebene der Fach­kräfte

Kennen­lernen des jungen Menschen und der Sorge­berechtigten

Die Aufnahme­entscheidung fällt – soweit möglich – nach persön­lichem Gespräch mit dem Kind und den am Erziehungs­prozess beteiligten Personen. Erst wenn alle Beteiligten den Weg in die Ein­richtung mit­gehen können, werden die Kinder bzw. Jugend­lichen aufge­nommen. Es sollte absehbar sein, dass sie sich auf ein intensives und kontinuier­liches Beziehungs­angebot einlassen können und hierzu die „Erlaubnis“ der Herkunfts­familie erhalten.

Bei einer gegen­seitigen Entscheidung für eine Aufnahme folgt der Einstieg in den Anbahnungs­prozess

Im ersten Hilfe­plan­gespräch werden die Erwartungen und Wünsche noch­mals koordiniert.

Anbahnung, Probe­wohnen und Zeitraum der Anbahnung können individuell vereinbart werden.

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Junge Menschen
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O-Töne der jungen Menschen & Mitarbeitenden

„Schumaneck ist bunt gemischt, wie ein Blumenfeld.“

14 Jahre

„Bei Schumaneck leben ist halt fast wie normal.“

14 Jahre

„Auch wenn wir alle so unterschiedlich sind, halten wir zusammen.“

14 Jahre

„Schumaneck ist sehr kinder- und jugendfreundlich.“

14 Jahre

„Schumaneck macht viele Attraktionen.“

13 Jahre

„Schumaneck ist einfach ganz nett.“

9 Jahre

„Schumaneck ist sehr vielfältig und bietet viele tolle Möglichkeiten.“

MitarbeiterIn

„Ich erlebe Schumaneck als Arbeitgeber, welcher auf die Stärken und Ressourcen der MitarbeiterInnen schaut und diese, nach Möglichkeit, auch aktiv fördert. Das motiviert mich!“

MitarbeiterIn
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